Aufgaben und Rechte der MAV
Wer wir sind:
Die Mitarbeitervertretung im Kirchenkreis Harlingerland entspricht dem Personalrat im öffentlichen Dienst. Sie wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kirchenkreises und der Kirchengemeinden gewählt. Grundlage für ihre Tätigkeit bildet das "Gemeinsame Mitarbeitervertretungsgesetz" (MVG) der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen.
Was wir tun:
Wir vertreten euch gegenüber euren Anstellungsträgern (Kirchenvorstand, Kirchenkreisvorstand) und beraten euch in allen dienstlichen Fragen und Angelegenheiten. Wir unterliegen der Schweigepflicht nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz!
In allen sozialen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten, die Mitarbeiter/innen betreffen, haben die Anstellungsträger die MAV zu beteiligen.
Wir haben Mitbestimmungs- und Mitberatungsrechte.