Der Kirchenkreisvorstand besteht aus der Superintendentin, die dieses Leitungsgremium des Kirchenkreises leitet, und neun von der Kirchenkreissynode gewählten Mitgliedern, darunter drei Pastor*innen. Der Kirchenkreisvorstand tagt monatlich, sorgt für die Errichtung und Besetzung von Kirchenkreis-Mitarbeiterstellen und beschließt über die Verteilung der Kirchenkreisgelder im Rahmen der Grundsätze. Der Kirchenkreisvorstand unterstützt die Superintendentin bei ihrer Arbeit.