Der Kirchenkreistag (KKT)
Der Kirchenkreistag (KKT) ist das Parlament des Kirchenkreises; seine Aufgaben sind in der Kirchenkreisordnung der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers gesetzlich geregelt.
Der KKT tritt im Kirchenkreis Harlingerland pro Jahr dreimal an unterschiedlichen Orten zusammen. Seine Amtszeit folgt immer der alle sechs Jahre stattfindenden Wahl der Kirchenvorstände. Aktuell amtiert der jetzige KKT vom 1. Jan. 2007 bis zum 31. Dez. 2012
Die Sitzungen des KKT sind grundsätzlich öffentlich und können somit auch von interessierten Nicht-Mitgliedern besucht werden. Immer teilnehmen können die Landesbischöfin, die Landessuperintendentin, Delegierte des Landeskirchenamtes und der Leiter des Kirchenkreisamtes.
Die meisten der insgesamt ca. 80 Mitglieder des KKT werden von den Kirchenvorständen und Gemeindebeiräten der Kirchengemeinden gewählt. Bis zu zehn weitere Mitglieder werden vom Kirchenkreisvorstand (KKV) berufen, drei davon auf Vorschlag der Mitarbeiterkonferenz aus deren Mitte. Eines der zehn berufenen Mitglieder sollte die Kreisfrauenbeauftragte sein. Außerdem gehören die Superintendentin und die im Kirchenkreis wohnenden Mitglieder der Landessynode dem KKT an. Für alle gewählten Mitglieder des KKT werden Stellvertreter gewählt, die im Falle der Verhinderung oder des Ausscheidens regulärer Mitglieder an deren Stelle treten.
Der KKT ist die höchste Entscheidungsinstanz im Kirchenkreis. Er berät und beschließt zu übergemeindlichen Aufgaben im Kirchenkreis auf den Gebieten der Verkündigung, Erziehung und Bildung, Diakonie und Mission, Ökumene und Öffentlichkeitsarbeit. Dazu soll der KKT das gesamte kirchliche öffentliche Leben im Kirchenkreis beobachten und Anregungen für die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden geben. Außerdem nimmt der KKT den Tätigkeitsbericht der Superintendentin und des KKV und der Ausschüsse entgegen, die aus seiner Mitte heraus gebildet wurden.
Der KKT hat insbesondere die oberste Finanz- und Personalhoheit im Kirchenkreis, weil er die Haushaltspläne und die Pläne für die Personalstellen des Kirchenkreises beschließen muß.
Der KKT wählt sowohl die Superintendentin / den Superintendenten als auch aus seiner Mitte den Kirchenkreisvorstand (KKV), der die laufenden Aufgaben wahrnimmt und für die Ausführung seiner Beschlüsse sorgt, wenn der KKT nicht zusammengetreten ist
Der KKT wählt darüber hinaus aus seiner Mitte für bestimmte Aufgaben verschiedene Ausschüsse und Arbeitskreise, die er durch sachkundige Kirchenglieder ohne Stimmrecht ergänzen kann. Im Kirchenkreis Harlingerland sind folgende Ausschüsse tätig: Ausschuss für Finanzen und Stellenplanung, Immobilienausschuss, Diakonieausschuss, Schul- und Jugendausschuss.
Berichte von den Kirchenkreistagssitzungen finden Sie hier.
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