Unsere MAV - Aufgaben und Rechte
Wer wir sind:
Die Mitarbeitervertretung im Kirchenkreis Harlingerland entspricht dem Personalrat im öffentlichen Dienst.
Sie wird von den MitarbeiterInnen des Kirchenkreises und der Kirchengemeinden gewählt.
Grundlage für ihre Tätigkeit bildet das "Gemeinsame Mitarbeitervertretungsgesetz" (MVG) der Konföderierten Evangelischen Kirche in Niedersachsen.
Was wir tun: Wir haben Mitbestimmungs- und Mitberatungsrechte.

